Kosten
Eine Beratung oder Vertretung durch uns in einer grundstücksrechtlichen Angelegenheit ist nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Die Höhe der Vergütung hängt von dem Umfang der Tätigkeit sowie dem sogenannten Gegenstandswert der Angelegenheit ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Bitte fragen Sie uns im Einzelfall nach den voraussichtlichen Kosten.
Im Einzelfall kann über die Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten einer Beratung und Vertretung in grundstücksrechtlichen Angelegenheiten entsprechend den Versicherungsbedingungen übernommen, sofern die Angelegenheit nicht unter die sogenannte Baurisikoklausel fällt.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit finden Sie in unserem Servicebereich.
Ihr Ansprechpartner
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© 2012 Kock Scherb Zehe Henrich
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Letzte Aktualisierung: 03.02.2012


