Ich rede mit Ihnen – auch über Geld

Ein Anwalt kostet Geld. Kein Anwalt kostet jedoch oft noch mehr Geld.

Kennen Sie sich aus im Dschungel der Rechtsvorschriften? Fast täglich erlebe ich, dass juristische Unkenntnis zu Fehlern führt, die sich bei qualifizierter Beratung leicht hätten vermeiden lassen. Allzu oft sind die Folgen solcher Fehler viel teurer als ein guter Anwalt.

Mein Ziel ist daher nicht, Sie besonders billig, sondern besonders qualifiziert und umfassend zu beraten. Denn gute anwaltliche Beratung benötigt Zeit, entsprechende Vorbereitung sowie das nötige Fachwissen – und keine Lösung von der Stange.

Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung meiner Tätigkeit nach den Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), soweit ich mit Ihnen nichts anderes vereinbare.

In zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wird der Gebührenberechnung regelmäßig ein Gegenstands- bzw. Streitwert zugrunde gelegt, dessen Höhe sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit richtet. Im Übrigen hängt die  Höhe der Gebühren davon ab, welche Tätigkeit im Einzelnen ausgeübt wird. 

Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich an dieser Stelle keine detaillierten Angaben zur voraussichtlichen Gebührenhöhe im Falle einer Beauftragung machen kann. Entsprechende Aussagen kann ich nur auf den konkreten Einzelfall bezogen treffen. Bitte sprechen Sie mich hierzu an.

Honorarvereinbarung

Sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch in gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, abweichend von den gesetzlichen Gebührenvorschriften eine Honorarvereinbarung zu treffen. In Betracht kommt sowohl die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, wie auch die Vereinbarung eines zeitbezogenen Honorars. Ich werde Ihnen gerne eine entsprechende Vereinbarung vorschlagen, wenn dies sinnvoll erscheint.

Erfolgt meine Tätigkeit ausschließlich beratend, soll nach dem Willen des Gesetzgebers stets eine Honorarvereinbarung getroffen werden (§ 34 RVG).

Erstattung von Kosten

In vielen Fällen muß die Gegenseite Ihnen die Kosten der Rechtsverfolgung erstatten – dazu gehören insbesondere die Rechtsanwaltskosten. ich weiß, wann dies der Fall ist und wie Sie dies ggf. erreichen können.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie für den Streitfall eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese üblicherweise die Anwalts- und Gerichtskosten – ggf. abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Teilen Sie mir einfach Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsnummer mit. Ich kümmere mich gerne um die Deckungsanfrage und die weitere Abwicklung mit Ihrer Versicherung.