• Am Dienstag, den 28. April 2020, tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Danach müssen Autofahrer bei Verkehrsverstößen nicht nur mit deutlich höheren Bußen, sondern auch bereits bei geringeren Verstößen mit einem Fahrverbot und Punkten im Fahreignungsregister (FAER) rechnen.

Ein Mandant verkaufte einen gebrauchten Jaguar und verwendete dazu ein Kaufvertragsformular von mobile.de. Wegen der dort - gemäß den Vorgaben des Formulars - gemachten Angaben erklärte die Käuferin später den Rücktritt und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen angeblicher Mängel. Der Streit zog sich durch zwei Instanzen bis vor das Oberlandesgericht Hamm, das nun in einem Berufungsurteil zu Gunsten des Autoverkäufers dessen Haftung beschränkt hat.

Mandanten kauften im Jahr 1995 von der ABG Frankfurt als Bauträger ein Reihenhaus. Jahre später zeigten sich massive Feuchtigkeitsschäden. Der Bauträger berief sich auf einen geschlossenen Abgeltungsvertrag sowie auf Verjährung, und verweigerte die Zahlung von Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah es anders, und erachtete eine von den Mandanten erklärte Anfechtung des Abgeltungsvertrages wegen arglistiger Täuschung als wirksam. So erhalten die Mandanten nach jahrelangem Rechtsstreit nun über 70.000 EUR Schadenersatz.