Das Testament – (k)ein Buch mit sieben Siegeln
Wollen Sie die Erbfolge nach Ihrem Tode nicht den gesetzlichen Bestimmungen überlassen, sondern die Erbfolge abweichend regeln, bestimmte Anordnungen für die Verteilung Ihres Nachlasses treffen oder dafür sorgen, dass der Nachlass von einer bestimmten Person verwaltet/verteilt wird, dann müssen Sie eine letztwillige Verfügung – ein Testament – errichten.
Viele Testamente sind jedoch formal unwirksam oder unklar bzw. unvollständig formuliert und stiften damit erst Streit zwischen Erben, anstatt diesen zu vermeiden. Und das beste Testament ist wertlos, wenn es im Erbfall nicht aufgefunden werden kann.
Wie beraten Sie über
- die optimale Gestaltung eines Testamentes,
- den notwendigen Inhalt eines Testamentes,
- die formalen Anforderungen an ein eigenhändiges bzw. an ein notarielles Testament,
- alternative Gestaltungsmäglichkeiten – z. B. Schenkungen zu Lebzeiten.
Weiterführende Informationen
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Letzte Aktualisierung: 03.02.2012


