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Schlichtung

Schlichter Schlichterin

Schlichtungsverfahren – was ist das?

In Hessen ist für bestimmte Streitigkeiten eine Klage vor dem Amtsgericht nur dann zulässig, wenn zuvor die sogenannte „obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung“ durchgeführt worden ist.

Im Einzelnen handelt es sich um

Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von € 750,00,

Ansprüche aus § 906 BGB (Einwirkungen auf Grundstücke), § 910 BGB (Überwuchs), § 911 BGB (Hinüberfall) und § 923 BGB (Grenzbaum),

Ansprüche aus dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz, soweit es nicht um einen Gewerbebetrieb geht,

Ansprüche aus Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.

Liegt ein solcher Fall vor und wohnen beide Parteien im gleichen Landgerichtsbezirk bzw. haben hier ihren Geschäftssitz bzw. eine Niederlassung, dann muss von der klagenden Partei zunächst bei einer anerkannten Gütestelle der Versuch unternommen werden, den Streit einvernehmlich beizulegen.

Anerkannte Gütestellen sind die Schiedsämter der hessischen Städten und Gemeinden sowie insbesondere die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Die Gütestellen helfen Ihnen bei der Prüfung der Voraussetzungen, ob ein Schlichtungsverfahren zu führen ist sowie bei der Antragstellung.

Wer sind Schlichterinnen und Schlichter?

Schlichter und Schlichterinnen der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sind Rechtsanwältinnen und Rechtsänwälte, die von dieser mit den speziellen Verhandlungs- und Mediationstechniken in einem Schlichtungsverfahren vertraut gemacht wurden, um in Ihrem Interesse schnellstmöglich ein befriedigendes Ergebnis erzielen zu können.

Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

Für die Beantragung eines Schlichtungsverfahrens benötigen Sie ein Antragsformular, das Sie bei der Gütestelle Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erhalten (Sie können das Formular auch über den untenstehenden Link downloaden). Selbstverständlich können Sie sich auch jetzt schon an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt wenden, die/der das Schlichtungsverfahren für Sie führt. Dort werden Sie auch über die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren beraten.

Das ausgefüllte Antragsformular wird dann von der Gütestelle an den nach dem Gesetz zuständigen Schlichter weitergeleitet. Kennen Sie bereits eine(n) als Schlichter tätige Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – zu erkennen am Schlichter-Logo (siehe oben/links) –, können Sie sich auch unmittelbar an diese wenden.

Die Schlichterin bzw. der Schlichter fordert Sie nach Eingang des Antragsformulars zur Zahlung der anfallenden Kosten auf: Verfahrensgebühr in Höhe von € 100,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Ladungskosten. Nach Eingang des Geldes wird ein Termin festgesetzt und die Parteien dazu geladen.

Kommt es zu einer Einigung bei der Schlichtungsverhandlung, wird diese von dem Schlichter oder der Schlichterin protokolliert. Findet keine Einigung statt, erhält der Antragsteller nach Abschluss des Verfahrens von der Gütestelle eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung. Diese wird dann bei der Klage vor dem Amtsgericht mit eingereicht.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen wie die Hessische Schlichtungsordnung oder Namen von Schlichterinnen und Schlichtern in Ihrer Nähe finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Das benötigte Antragsformular finden Sie hier (zum Öffnen benötigen Sie den Adobe Reader):

Ihre Ansprechpartnerinnen

Rechtsanwältin Katharina Kock

Rechtsanwältin Katharina Kock
Tel. +49 (0)69 210296-0

Rechtsanwältin Katharina KockKontakt per E-Mail
Rechtsanwältin Anja Scherb

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Letzte Aktualisierung: 03.02.2012