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Vertragsrecht

Vertragsrecht – die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch

Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich ist man ständig mit einer Vielzahl von Verträgen konfrontiert. Häufig wird hierbei allerdings verkannt, dass es bei dem Abschluss eines Vertrages auf den genauen Wortlaut ankommt, so dass entscheidungsrelevante Formulierungen ungeprüft vereinbart werden. Gerade Nichtjuristen fallen auf geschickt formulierte Vertragstexte herein – mit oft sehr unangenehmen Folgen.

Vermeiden Sie solche negativen Erfahrungen, in dem Sie sich bereits im Vorfeld anwaltlichen Rat holen.

Unsere anwaltliche Betreuung beinhaltet die Vertragsverhandlungen und deren Vorbereitung sowie den Abschluss, die Erfüllung und die Auflösung von Verträgen in allen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des zivilrechtlichen Bereiches, insbesondere bei

  • Kaufverträgen,
  • Dienst- und Werkverträgen,
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Verträgen zur Kreditsicherung (Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung etc.),
  • Miet- und Pachtverträgen,
  • Darlehensverträgen,
  • Immobilienkauf- und Übertragungsverträgen,
  • Bau- und Architektenverträgen,
  • Import- und Exportverträgen.

Zur Vorsorge im Krankheitsfall entwerfen wir Ihnen darüber hinaus gerne eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung.

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Letzte Aktualisierung: 03.02.2012